Zum Hauptinhalt springen

Eröffnung

Am 22.04.2026 ist die Ordination zwischen 09:00 und 14:00 geschlossen!

PVE Penzing – Primärversorgung in Wien 1140

Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit den Anforderungen an digitale Barrierefreiheit zugänglich zu gestalten. Diese Erklärung beschreibt den aktuellen Stand, bekannte Einschränkungen und Kontaktmöglichkeiten für Rückmeldungen.

1. Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die Website der PVE Penzing unter www.pvepenzing.at.

Die Bewertung orientiert sich an den internationalen Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Konformitätsstufe AA, sowie an den in Österreich einschlägigen Rechtsrahmen zur Barrierefreiheit (insbesondere WZG für öffentliche Stellen und BaFG für betroffene Produkte und Dienstleistungen).

2. Stand der Vereinbarkeit

Diese Website ist teilweise mit WCAG 2.2 AA vereinbar.

Wir verbessern die Zugänglichkeit laufend, insbesondere bei Komponenten, Kontrasten, Tastaturbedienbarkeit und semantischer Auszeichnung.

3. Nicht barrierefreie Inhalte

Derzeit können unter anderem folgende Punkte auftreten:

  • Einzelne visuelle Elemente sind noch nicht in allen Zuständen kontrastoptimiert.
  • Bei einzelnen Bereichen kann die Tastaturführung noch verbessert werden.
  • PDF- oder Drittinhalte sind gegebenenfalls nicht vollständig barrierefrei aufbereitet.
  • Bei dynamischen Inhalten kann die Verständlichkeit für Screenreader punktuell eingeschränkt sein.

Wir priorisieren gemeldete Barrieren und beheben diese schrittweise.

4. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 31.03.2026 erstellt und basiert auf einer internen Selbstbewertung der Website.

Bei größeren technischen oder inhaltlichen Änderungen wird diese Seite aktualisiert.

5. Feedback und Kontakt

Wenn Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen, teilen Sie uns diese bitte mit. Wir bemühen uns um eine rasche Prüfung und Rückmeldung.

E-Mail: office@pvepenzing.at

Adresse: Linzer Straße 221–223 / Bauteil 1 / Nr. 4.1, 1140 Wien

6. Schlichtung in Österreich

Wenn Sie von uns keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Rückmeldung erhalten, können Sie in Österreich ein Schlichtungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsrecht beim Sozialministeriumservice anregen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Sozialministeriumservice.